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Der Tagebau Cottbus-Nord (Letzte Änderung: März 2013) März 2013: Vorschlag zur Bennenung des Restsees Die GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus schlägt als Bezeichnung für den Restsee des Tagebaues Cottbus-Nord den Namen "Lieskower See / Liškojski jazor" vor. Das macht der Verein in einem Schreiben an die Stadtverwaltung Cottbus deutlich, die öffentlich um Vorschläge zur Benennung des Sees gebeten hatte. Hier das Schreiben der Umweltgruppe an die Stadt (pdf, 1 S., 113 kB) Namensvorschläge für den See sollen bis zum 23. März an folgende Adresse eingereicht werden: Stadt Cottbus Fachbereich Stadtentwicklung, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus. Kohlevorrat und -verwendung Anfang 2007 lagen nach Vattenfall-Angaben noch 42 Mio. t Kohle im Abbaufeld. Bei einer Förderung zwischen 4,5 und 7 Mio. Tonnen pro Jahr soll der Tagebau im Jahr 2015 ausgekohlt sein. Die dadurch für das Kraftwerk Jänschwalde wegfallende Kohlemenge will Vattenfall durch Förderung im sächsischen Tagebau Reichwalde ausgleichen. Umsiedlungen Seit seinem Aufschluß (1975-82) zerstörte der Tagebau Cottbus-Nord die Orte Tranitz, Groß Lieskow, Klein Lieskow sowie Teile von Schlichow. Schlichow selbst konnte in der Wendezeit gerettet und anschließend revitalisiert werden. Vor und während der politischen Wende wurde der größte Teil der Einwohner von Lacoma/Lakoma umgesiedelt. Lacoma Im Jahr 1990 wurde für das teilweise bereits zerstörte Lacoma ein Abrißstop ausgesprochen. Da sich der Tagebau gegenüber ursprünglichen Planungen deutlich verlangsamte, wurde in Lacoma eine sogenannte Zwischennutzung für die verbliebenen Höfe ermöglicht. Neben privaten Nutzern waren hier Initiativen wie der Lacoma e.V. mit Bildungs-, Kunst und Kulturarbeit aktiv. Der Abriß des Dorfes wurde durch den Vattenfall-Konzern 2003 bis 2005 teilweise durch Räumungsklagen und Polizeigewalt durchgesetzt, obwohl der Planfeststellungsbeschluß zur Beseitigung des Teichgebietes (s.u.) erst im Dezember 2006 erging. Randbetroffenheit Ende 2006 wandten sich Einwohner des Cottbuser Ortsteiles Willmersdorf (eingemeindet
seit 1993) mit einer Petition an den Brandenburger Landtag, weil eine Beeinträchtigung ihrer
Lebensqualität durch den nahenden Tagebau befürchten. Sie erhielten zur Antwort, dass es keinen
Entschädigungsanspruch für diese Beeinträchtigungen gibt. (vgl. Hintergrundpapier
"Wer am Rand wohnt hat Pech?"(2007)
- pdf, 1 S.) Natur In der DDR-Zeit zerstörte der Tagebau Teiche und geschützte Binnendünen im südlichen Teil des Abbaugebietes. Der bedeutsamste Eingriff war jedoch die Zerstörung des Lacomaer Teichgebietes. Der Landschaftsplan der Stadt Cottbus hatte dieses Gebiet gleichrangig mit dem Branitzer Park als "kulturistorisch geprägte Bereiche mit höchster Wertigkeit für Natur und Image der Stadt" bezeichnet. 24 Teiche mit 60 Hektar Wasserfläche sowie zahlreiche Bruchwälder, Gräben und Freiflächen schufen Lebensraum für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten, bis zu 170 Arten der Roten Liste wurden gezählt. Wegen einem der größten Vorkommen der Rotbauchunke in Brandenburg sowie Fischotter, Feuerfalter, Eremit (bzw. Juchtenkäfer) mußte Brandenburg das Gebiet als FFH-Gebiet an die EU-Kommission melden, nachdem diese bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte. Der Hammergraben als Denkmal frühneuzeitlicher Wasserbaukunst (errichtet um 1550) und die seit 1337 belegte „Alte Poststraße“ gehörten zu den kulturhistorischen Landschaftselementen des Gebietes. Die Zerstörung des Gebietes wurde im Dezember 2006 mit einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß durch die Bergbehörde genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg räumte der Klage von Naturschutzverbänden keine aufschiebende Wirkung ein, so dass die Zerstörung nicht mehr aufgehalten werden konnte und der juristische Kampf durch das Klagebündnis beendet wurde. Bergbaufolgelandschaft Die Bergbaufolgelandschaft soll im wesentlichen aus dem „Cottbuser See“ bestehen,
der auf 1900 Hektar den nördlichen und westlichen Teil der Abbaufläche einnehmen soll. Es wird der
erste See, für den der privatisierte Bergbau in der Lausitz (Vattenfall) verantwortlich ist, bisherige
Bergbauseen liegen in Verantwortung der bundeseigenen Verwaltungsgesellschaft LMBV. Die Grundwasserstände
werden südlich des Sees dauerhaft niedriger liegen als vor dem Bergbau. Planungsentscheidungen Der erste Braunkohlenplan zum Tagebau Cottbus-Nord wurde 1994 vom Landeskabinett beschlossen,
er enthielt einen Zusatzbeschluß zum eventuellen Erhalt der Lacomaer Teiche. Nach einer Verfassungsbeschwerde
der Gemeinde Grießen stellte sich im Jahr 2000 die gesamte bisherige Braunkohlenplanung Brandenburgs als
nicht verfassungskonform heraus. Auch der Braunkohlenplan Cottbus-Nord wurde deshalb neu aufgestellt.
Durch Verabschiedung am 18.07.2006 umging das Land Brandenburg eine strategische Umweltprüfung,
die nach EU-Recht ab dem 20.07.2006 vorgeschrieben gewesen wäre. * Protokoll der 110. Sitzung des Arbeitskreises Tagebau Cottbus-Nord des Braunkohlenausschusses am 19. April 2012 Visionen haben - Netzwerk knüpfen - Handeln anregen |
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