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Der geplante Tagebau Welzow-Süd – Teilfeld II

(Letzte Änderung: Juni 2009)

Bilderserie (10) / Interview mit Rechtsanwalt / Infoblatt Juni 2009 (pdf)

Übersichtskarte
(rot: geplanter neuer Tagebau, braun: genehmigter Tagebau Welzow-Süd, gelb: stillgelegter Tagebau)

Siedlungen

Mehrere Teile der Stadt Welzow wie der Wohnbezirk 5 und der historische Dorfkern, sowie der gesamte Ortsteil Proschim und der Bahnsdorfer Ortsteil Lindenfeld würden direkt in Anspruch genommen und insgesamt 1.255 Einwohner umgesiedelt. Welzow hat derzeit insgesamt ca. 4.100 Einwohner. Als Tagebaurandgemeinden wären der verbleibende Teil der Stadt Welzow, Bluno und Klein Partwitz auf sächsischem Gebiet, Lieske, sowie im späteren Verlauf Bahnsdorf, Allmosen, Lindchen und Neupetershain betroffen.

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Natur

Das Abbaugebiet umfasst einen Teil des FFH-Gebietes „Weißer Berg bei Bahnsdorf “, welches durch die von der Eiszeit geschaffenen Binnendünen geprägt ist. In der Gemarkung Proschim befinden sich ähnliche als Naturdenkmal geschützte Binnendünen in der Nähe des Bauernteichs. Das „Scheak’sche Bruch“ war eines der ersten im deutschen Reich naturwissenschaftlich erfassten Gebiete, vor der Grundwasserabsenkung für den benachbarten Tagebau kam dort u.a. der „fleischfressende“ Sonnentau vor. Heute wirkt vor allem der Zollhausteich als grüne Oase und Naherholungsgebiet..

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Wirtschaft und Kultur

Der Ortsteil Proschim mit dem typisch-wendischen Hufendorf und seinen Vierseitenhöfen „Senftenberger Art“ umfasst mit Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr als 1.350 Hektar. Die sich über den Ortskern erstreckende Erhaltungssatzung hat Denkmalschutzcharakter und integriert die bereits unter Schutz stehenden zahlreichen Gebäude, wie beispielsweise die gerade restaurierte „Mäkelt-Kirche“, die „Alte Schule“, sowie die „Museumsscheune“ und die „Alte Mühle“, in welchen der Verein für traditionelle Landtechnik und bäuerliche Lebensart ein Museum einrichtete. Ein technisches Denkmal stellt die derart im Land Brandenburg einzigartige Dampflokomobile dar. Proschim wurde mehrfach als schönstes und aktivstes Dorf des Landkreises ausgezeichnet. Im historischen Dorfkern von Welzow steht im Zentrum die 1740 errichtete Kreuzkirche.
Der bestehende Verkehrslandeplatz wäre ebenfalls in Frage gestellt. Bei einem Verzicht auf das Teilfeld II würden sich mit der Fluganbindung große wirtschaftliche Potenziale des Flugplatzgeländes als Industriegebiet für die Stadt ableiten lassen. In Proschim ist der flächenmäßig größte landwirtschaftliche Betrieb des Landes beheimatet, dessen Flächen bereits jetzt sukzessive durch den Tagebau Welzow-Süd in Anspruch genommen werden.

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Planungsstand

Vattenfall hat 2007 den Antrag auf Einleitung eines Braunkohleplanverfahrens gestellt. Dieses soll nach dem Willen der Landesregierung spätestens 2015 abgeschlossen sein. Am 24. Juni 2009 fand in Cottbus ein so genannter Scoping-Termin statt, bei dem besprochen wird, welche Untersuchungen im Planverfahren durchgeführt werden müssen. Mit der strategischen Umweltprüfung beabsichtigt die Landesplanungsabteilung die Gutachterfirma Fugro zu beauftragen, deren Unabhängigkeit wegen jahrelanger Tätigkeit für Vattenfall (u.a. Gerichtsverfahren zur Beseitigung der Lacomaer Teiche) umstritten ist. Schlagworte wie „längst beschlossen“, „Weiterführung des Tagebaus“ oder „notwendig für den Kraftwerksstandort Schwarze Pumpe“ werden (gezielt) verbreitet. Wir sagen: wenn wir wirklich in einem Rechtsstaat leben, dann ist die Entscheidung zum Teilfeld II offen! Argumente dazu sind in einem Informationsblatt zusammengetragen, welches hier als pdf heruntergeladen werden kann. Daraus im folgenden das Interview mit Dirk Tessmer:

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Welzow-Süd – ein neuer Tagebau

Interview mit Rechtsanwalt Dirk Teßmer, Spezialgebiet Bergrecht, Frankfurt /Main


Herr Teßmer, die Landesregierung argumentiert, der Teilabschnitt II des Tagebaues Welzow-Süd sei gar kein neuer Tagebau. Es gehe im neu begonnenen Planverfahren nur noch um das „Wie“ der Abbauführung. Ist das der Fall?

Alle bisherigen landesplanerischen und bergrechtlichen Genehmigungen beziehen sich auf einen Tagebau „Welzow-Süd“, der räumlich die Lagerstätte im so genannten „Teilfeld I“ abbauen soll. Auch zu DDR-Zeiten gab es noch keinerlei auch nur ansatzweise konkretisierte Planungen zum Abbau eines „Teilfeldes II“. Damit handelt es sich bei der jetzt von Vattenfall verfolgten Planung nach allen gesetzlichen Definitionen um ein neues Tagebauvorhaben. Dass die Erschließung technisch in der Form einer Weiterführung des bisherigen Tagebaus erfolgen kann, ist rechtlich unerheblich. Sämtliche konkretisierten Bergbauplanungen und Genehmigungen – inkl. der Rekultivierungsplanungen – gehen bislang von einem Auslauf des Tagebaus nach Abbau des Teilfeldes I aus. Dies drückt der gültige Braunkohlenplan in Ziel 3 so aus: „Bis spätestens 2015 ist in einem anschließenden Braunkohlenplanverfahren die Entscheidung über eine Weiterführung des Tagebaus in den räumlichen Teilabschnitt II zu treffen.“ Wie sich auch aus dem Kontext der Begründung klar entnehmen lässt, ist hiermit nicht nur eine Entscheidung über das „Wie“, sondern auch das „Ob“ eines Abbaus von Braunkohle im „Teilfeld II“ gemeint.

Welche Wirkung hat dann das Vorbehaltsgebiet, in dem Proschim, Lindenfeld und das Wohngebiet V liegen?

Dies ist in § 7 Abs. 4 des Raumordnungsgesetzes eindeutig definiert: Vorbehaltsgebiete stellen keine landesplanerische Letztentscheidung dar. Den dort bestimmten Funktionen und Nutzungen ist lediglich bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen (also bspw. Straßenbau, Gewerbeansiedlungen, Windkraft) besonderes Gewicht beizumessen. Demensprechend stellt der gültige Braunkohlenplan klar: „Die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes lässt die Entscheidungsmöglichkeit nach beiden Seiten offen und führt in diesem Bereich nicht zu einer Einschränkung der Planungshoheit der Stadt Welzow und der Gemeinde Neu-Seeland.“

Warum soll die jetzt geplante Dichtwand entlang der Grenzen des Teilabschnittes II errichtet werden?

Dies erfolgt sicher nicht aus den von Vattenfall und Bergamt angegebenen Gründen des Schutzes von Grundwasser und der angrenzenden Seen. Die Dichtwand nicht entlang des Teilfeldes I setzen zu wollen, begründet sich in Wahrheit ausschließlich mit der – bislang in keiner Weise genehmigten – Abbauplanung im Teilfeld II. Ohne eine solche Genehmigung bzw. hinreichend konkretisierte Planung dürfen die Erfordernisses des Wasserschutzes aber nicht hinter die Expansionswünsche von Vattenfall hinten angestellt werden. Daher ist die vom Bergamt erteilte Erlaubnis zum Bau der Dichtwand eindeutig rechtswidrig.

Welche Möglichkeiten haben die Bürger im nun begonnenen Planverfahren?

Alle Bürger, die sich für den Erhalt der Natur, Landschaft und vor allem der betroffenen Ortschaften aussprechen, können und sollten gegen die neuen Vattenfall-Pläne Stellung beziehen. Die Tagebauplanung muss öffentlich ausgelegt werden und die Kritiker des Vorhabens müssen dann bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ihre Einwendungen einreichen. Ganz besonders gilt dies natürlich für die Menschen, die im und am geplanten Abbaugebiet leben oder dort Land besitzen. Nur wer Einwendungen erhebt, bleibt am weiteren Verfahren beteiligt und kann weiter seine Rechte und Interessen geltend machen. Allerdings: Mit der Genehmigung des Braunkohlenplans erhält Vattenfall noch keinerlei Rechte, den Tagebau auch tatsächlich durchzuführen! Hierzu bedarf es weiterer Verfahren nach dem Bundesberggesetz. Der Weg bis zur Entscheidung über die Durchführung eines Tagebaus „Welzow-Süd-II“ ist also noch lang und der Ausgang steht keineswegs fest. Widerstand muss sich aber jetzt organisieren – auch was die Möglichkeiten des Rechtsschutzes vor Gericht anbelangt.

Hat Vattenfall einen Rechtsanspruch auf Genehmigung dieses Tagebaus?

Nein. Vattenfall hat keinerlei Rechtsanspruch darauf, dass der Braunkohlenplan den Vorstellungen des Unternehmens entspricht oder überhaupt aufgestellt wird. Es ist allein Sache der Landesplanungsbehörde, ob sie einen Braunkohlenplan erarbeitet. Die Rechte von Vattenfall entsprechen denen eines Bittstellers. Das Braunkohlenplanverfahren könnte daher jederzeit – letztlich auch ohne jede Begründung – eingestellt werden. Im vorliegenden Fall gibt es aber gute Gründe das Verfahren einzustellen, nämlich die überwiegenden Belange des Schutzes der im Plangebiet lebenden Menschen sowie der Natur und Umwelt.

Wird am Ende des Braunkohlenplanverfahrens alles entschieden sein?

Ein Braunkohlenplan schafft lediglich die landesplanerischen Voraussetzungen dafür, dass ein Tagebau zulässig werden kann. Auch wenn es für den juristischen Laien absonderlich klingt: In rechtlicher Hinsicht ist mit dem Braunkohlenplan noch nichts entschieden. Vielmehr muss Vattenfall bei der Bergbehörde erst noch verbindliche Zulassungsentscheidungen beantragen. Werden gegen diese die Gerichte angerufen, kommt es zu weiteren Prüfungen. Da es bis dahin noch völlig offen ist, ob es überhaupt zu Umsiedlungen kommen muss, können Umsiedlungs- und Entschädigungsverhandlungen erst zu einem viel späteren Zeitpunkt geführt werden.

Vielen Dank für das Gespräch.

Kontakt zur Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer:
kanzlei@pg-t.de; Tel. 069/400 34 0013

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