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Leben am Tagebaurand (Letzte Änderung: Januar 2008) Unter dem Aufschluss eines neuen Braunkohletagebaus leiden nicht nur die umzusiedelnden Gemeinden. Gerade für die Orte, die am Rande der Tagebaulöcher stehenbleiben, wird das Lebensumfeld der Menschen zerstört, und dies ohne Entschädigung. Auch sie verlieren einen großen Teil ihrer Heimat, ihre benachbarten
Erholungsgebiete und müssen mit Lärm und Staub aus den
Tagebauen leben. Eine Entschädigungspflicht besteht nur in den
wenigen Fällen, in denen Überschreitungen der Grenzwerte oder
Schäden an den Häusern nachgewiesen werden. Die Grundstücke
verlieren an Wert, das Image dieser Regionen ist beschädigt und
sie vermag kaum noch andere Investoren anzuziehen. Landesweit
gilt für Windkraftanlagen in Brandenburg ein Mindestabstand
von 800 Metern zu bewohnten Siedlungen, in Einzelfällen wird
auf 1000 m erhöht. Dagegen plant die Kohlestudie des Wirtschaftministeriums
Abstände der Tagebaulöcher von 300 m zu den Dörfern, „im konkreten Einzelfall“ sind auch „geringere
Abstandsvorgaben“ möglich.(1)
Bürger des Cottbuser Stadtteiles Willmersdorf haben sich Anfang November 2006 mit einer Petition über die Verordnung zum
Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord beschwert. Der Petitionsausschuß des Landtages stellte in seiner Antwort folgendes dar:
Fußnoten: Visionen haben - Netzwerk knüpfen - Handeln anregen |
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