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Volksbegehren
"Keine neuen Tagebaue in Brandenburg - für eine zukunftsfähige Energiepolitik"

Am 10.Oktober 2008: Bürger in Schenkendöbern wollen
als erste das Volksbegehren unterzeichnen.
Weitere Bilder von Aktionen zum Volksbegehren
Das Ergebnis
Die GRÜNE LIGA rief gemeinsam mit anderen Organisationen auf zum Volksbegehren "Keine neuen Braunkohletagebaue
in Brandenburg - für eine zukunftsfähige Energiepolitik". 25.168 Brandenburger unterstützten vom 10.Oktober 2008 bis zum 9.Februar 2009
das Volksbegehren durch ihre Unterschrift im Meldeamt. Landesabstimmungsleiter Küpper teilte am Abend
des 9.Februar das vorläufige Ergebnis mit. Die Hürde von 80000 Unterschriften wurde damit verfehlt.
Doch es gibt auch Erfolge:
Angesichts der hohen Hemmschwelle ins Meldeamt zu gehen, haben sich noch nie so viele Bürger in Brandenburg
derart deutlich gegen Tagebauprojekte in der Lausitz ausgesprochen, viele haben sich erstmals überhaupt mit
dem Thema beschäftigt.
Der direkt von den Tagebauplänen betroffenen Spree-Neiße-Kreis votierte klar für einen Volksentscheid.
Mit 5897 gältigen Stimmen (5,26%) wurde hier die für einen Volksentscheid notwendigen 3,9 % der Wahlberechtigten
deutlich überboten. Dabei erreichten die Ämter Schenkendöbern und Guben Spitzenwerte, was insbesondere die
fehlende Akzeptanz für das Tagebauprojekt Jänschwalde-Nord deutlich macht.
Die Unterschriftenzahlen waren zudem gegen Ende des Unterschriftenzeitraums im ganzen Land rapide angestiegen.
Wir bitten alle Leser darum, uns weiter in unserem Kampf gegen neue Tagebaue zu unterstützen! Dabei wird unter
anderem die Begleitung der begonnenen Braunkohleplanverfahren eine große Rolle spielen müssen.
Keine falschen Schlüsse ziehen
SPD-Politiker Klaus Ness hatte am Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse über die Presse die
Falschinformation gestreut, das Quorum von 3,9 Prozent sei in keinem der Landkreise erreicht worden.
Darin sehen wir eine Mißachtung des politischen Willens der Bürger im Spree-Neiße-Kreis. Die Wertung des
Ministerpräsidenten, die Mehrheit der Bürger unterstütze neue Tagebaue und die Energiepolitik der Landesregierung,
ist ähnlich absurd. Bereits im November 2007 sprachen sich bei einer repräsentativen Umfrage mehr als 60 % der
Brandenburger für einen mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung aus, aktuelle Umfragen zeigen
ähnliche Ergebnisse.
Die Hemmnisse
Erschwerend auf das Volksbegehren wirkten u.a. folgende Faktoren:
- Der Vattenfall-Konzern führte eine massive Medien- und Anzeigenkampagne für den Energieträger
Braunkohle, die (zufällig?) bereits kurz vor der Kommunalwahl begann und während des Volksbegehren-Zeitraums
weitergeführt wurde. Die finanzielle Ausstattung dürfte ein Vielfaches des Volksbegehren-Budgets umfaßt haben.
Dieselbe Präsenz bei Plakat- Anzeigen- und Radiowerbung war dem Volksbegehren aus finanziellen Gründen unmöglich.
Ein Einfluß auch auf das Kommunalwahlergebnis in der Lausitz ist nicht auszuschließen.
- Die Medien, die an den Anzeigen verdienten, diskutieren die Rolle dieser Kampagne natürlich in ihren Artikeln
nicht. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durfte das Volksbegehren gar nicht werben, damit er „politischen
unabhängig“ bleibt. Vattenfall-Werbung für den Energieträger Braunkohle wurde dagegen regelmäßig ausgestrahlt.
- Bisher erreichte in Brandenburg zu keinem Thema (!) ein Volksbegehren die erforderliche Zahl von 80000 Stimmen.
Das läßt daran zweifeln, ob diese Zahl und die Verfahrensweise demokratie- und bürgerfreundlich genug sind.
Aufgrund von Gemeindegebietsreformen hat die Hemmschwelle zum eigenen Meldeamt zu gehen, in den letzten 10 Jahren
in Brandenburg noch deutlich zu genommen. Außenstellen der Meldeämter, welche diesem Problem entgegenwirken können,
wurden von den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt. Ebenso war der Hinweis auf das Volksbegehren für die
Bürger unterschiedlich deutlich: Manche Ämter beschränkten sich auf den gesetzlich vorgeschriebene
Bekanntmachung im Amtsblatt, andere brachten zusätzlich deutliche Hinweistafeln in den Amtsgebäuden an.
- In der Lausitz wäre zudem noch zu klären, inwieweit die Presse das Thema (außerhalb der Vattenfall-Anzeigen)
tatsächlich ausgewogen dargestellt hat. Auf Orte ohne starke persönliche Präsenz des Volksbegehren-Bündnisses
dürfte sie einen maßgeblichen Einfluß gehabt haben.
Das Bündnis wertet derzeit Strategie und Material der Kampagne intern aus.
Die Vorgeschichte
Die vorangegangene Volksinitiative begann am 08.Oktober 2007. Die in Brandenburg
für eine Volksinitiative notwendigen 20 000 Unterschriften wurden im Januar 2008 erreicht
und im Mai an den Landtagspräsidenten übergeben. Auf der gemeinsamen Internetpräsenz des Bündnisses finden Sie einen Rückblick
auf vier Monate Volksbegehren in Brandenburg:
keine-neuen-tagebaue.de
TOP TOP
Der Gesetzentwurf
Gesetz zum mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung in Brandenburg
Art. 1: § 3 des Landesplanungsgesetzes und Vorschaltgesetzes zum
Landesentwicklungsprogramm für das Land Brandenburg (Brandenburgisches
Landesplanungsgesetz – BbgLPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. Dezember 2002 (GVBl. I 2003 S. 9), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 96)) wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach der Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:
»13. Die obertägige Gewinnung von Braunkohle ist ausschließlich in den
– in der Verordnung über die in der Verordnung über den Braunkohleplan
Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006 (GVBl. II 2006 S. 369)
– in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde
vom 5. Dezember 2002 (GVBl. III 2002 S. 689) und
– in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd,
räumlicher Teilabschnitt I vom 21. Juni 2004 (GVBl. II 2004 S. 614)
festgelegten Abbaugrenzen zulässig.«
b) Die bisherigen Nummern 13 bis 15 werden Nummern 14 bis 16.
c) In der Nummer 15 (neu) wird Satz 2 wie folgt gefasst:
»Die Revitalisierungs- und Entwicklungsbemühungen von Gemeinden
für Siedlungen, die durch den Braunkohleabbau ehemals zur Umsiedlung
vorgesehen waren, sind zu unterstützen.«
2. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
»(2) Die in Absatz 1 enthaltenen Ziele mit Ausnahme der Ziele der
Nummern 13 und 15 gelten nur so lange fort, bis sie durch Wirksamwerden
entsprechender oder widersprechender Ziele in den gemeinsamen Landesentwicklungsplänen
nach Artikel 8 des Landesplanungsvertrages ersetzt
werden. Entsprechendes gilt für die Anlagen 1 bis 3 des Gesetzes.
Pläne und Programme, die dem in Nummer 13 des Absatzes 1 genannten
Ziel widersprechen, sind unzulässig.«
Art. 2: Dem § 8 des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
und zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz – BbgVwGG - vom
22. November 1996 (GVBl. I S. 317) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 29. Juni 2004 (GVBl. I S. 281) wird folgender Absatz angefügt:
»(4) Jeder Einwohner und jede nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
des Bundes anerkannte Vereinigung mit Sitz im Land Brandenburg kann,
ohne eine Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, gegen behördliche
Entscheidungen und Pläne, die entgegen § 3 Abs.1 Nr. 13. BbgLPlG die obertägige
Gewinnung von Braunkohle zulassen oder die planerischen Voraussetzungen
schaffen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht vorgehen.«
Art. 3: Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz zur Förderung der
Braunkohle im Land Brandenburg vom 7. Juli 1997 (GVBl. I S. 72) aufgehoben.
Art. 4: Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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